Das AEG muss Eisenbahninfrastruktur sichern

PM von Bürgerbahn zur geplanten Revision von Art. 23 AEG

Die CDU/CSU will mit der neuerlichen Änderung des § 23 im AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)
die Entwidmung von Bahnflächen erleichtern, vor allem auf Betreiben der Stadt Stuttgart und von
Bundestagsabgeordneten aus der Region, die damit die spekulative Immobilienverwertung von
Bahngrundstücken weiter ermöglichen wollen.

Damit soll die vom Bundestag Ende 2023 beschlossene erfreuliche Sicherung der Eisenbahninfrastruktur
wieder zurückgenommen werden.

Damit besteht die Gefahr, dass die Entwidmung und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktur
wieder forciert wird und der weitere Ausbau des Schienennetzes erschwert wird.

Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene warnt die Parteien im Bundestag, vor allem die
Fraktionen von CDU/CSU und Bündnis 90/Grüne, die dringend erforderlichen Weiterentwicklung
des deutschen Bahnnetzes durch die Erleichterung der Entwidmung und Stilllegung von Bahnflächen
und Bahninfrastruktur zu behindern. Diese alte Praxis führte bei vielen Bahnprojekten zu
erheblichem Zeitverzug und massiven Kostensteigerungen, beispielsweise in Hamburg-Rahlstedt,
wo ein für den S-Bahn-Ausbau nötiges Grundstück für ein Immobilienprojekt verkauft worden
war, was jetzt einen teuren Brückenneubau und die Überdeckelung des Busbahnhofes erzwingt.
Es kann nicht angehen, dass die immobilienwirtschaftlichen Verwertungsinteressen die verkehrlichen
Entwicklungsperspektiven blockieren, was im Fall Stuttgart und Hamburg aktuell droht.
Der Gesetzgeber darf sich nicht wegen isolierter lokaler Interessen zu einer Rückabwicklung des
§ 23 AEG nötigen lassen, sondern muss alles dafür tun, dass der Bahn die nötige Netzentwicklung
möglich bleibt.

Zu diesem Thema findet am 2.12.2024 im Verkehrsausschuss des Bundestages eine Anhörung
statt, bei der unter anderem das »Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21« seine Bedenken vortragen
wird. Sonst droht eine neue Welle von Entwidmungsanträgen und Stilllegungsbegehren. Das
Gegenteil ist erforderlich: eine Ausweitung von Bahnflächen und Bahnnetzen durch viele Reaktivierungen, mehr Überholgleise und eine Kapazitätserweiterung hochbelasteter Strecken.

Bürgerbahn – Denkfabrik weist auf die gravierenden Probleme hin, die sich schon jetzt für viele
Bahnhöfe ergeben, weil es zu wenig Abstell- und Ausweichkapazität im Netz gibt. Deswegen
fahren inzwischen in vielen Regionen nachts leere Geisterzüge durchs Land, weil sie an Ihren
Start- und Endbahnhöfen keine Abstellplätze finden und es keine nah gelegenen Betriebshöfe und
Reinigungskapazitäten mehr gibt, weil die Bahn die entsprechenden Immobilien spekulativ verwertet
hat. Viel zu oft haben die immobilienwirtschaftlichen Interessen der Bahn die verkehrlichen
Entwicklungen behindert. Das gilt ganz besonders für die Güterbahn und ihre dezentralen Entwicklungsperspektiven.

Bürgerbahn stellt dazu fest:

  1. Die Novellierung von § 23 AEG wurde Ende 2023 berechtigterweise aufgrund jahrelanger
    negativer Erfahrungen beschlossen. Sie war ein positiver Meilenstein für die Sicherung
    wichtiger Bahninfrastruktur und passt gut zu einer offensiven Bahnpolitik.
  2. In der Vergangenheit wurden schon viel zu viele Bahnstrecken und Betriebsanlagen stillgelegt.
    Dies hat zum heutigen maroden Zustand des Bahnnetzes beigetragen. Ein weiterer
    Kahlschlag muss rechtlich verhindert werden, damit Verkehrswende im Bahnbereich
    möglich wird. Wenn Bahnanlagen entwidmet (freigestellt) werden, sind sie für die Infrastrukturentwicklung
    der Eisenbahn verloren.
  3. Mit dem novellierten § 23 AEG wurden Vorgaben der EU (Richtlinie 2021/1187) und der
    Konsens der Beschleunigungskommission Schiene umgesetzt und der Eisenbahninfrastruktur
    endlich wieder der durch die Verfassung (Art. 87e: Garantie der Grundversorgung)
    zugedachte Stellenwert zurückgegeben. Diese Änderung war bereits seit langem überfällig.
    Eine Rücknahme diese Änderung würde die weitere Bahnentwicklung massiv erschweren.
  4. Deswegen dürfen Bahngrundstücke nicht für bahnfremde Zwecke der Immobilienspekulation
    verkauft werden.
  5. Gerade in dicht besiedelten Regionen sind Grundstücke, die für den Bahnverkehr gewidmet
    sind, ein wertvolles Gut, das für den klimapolitisch unbedingt notwendigen weiteren Ausbau
    der Bahn geschützt werden muss.
  6. Besonders der Ausbau der großen Bahnknoten darf nicht durch spekulative Immobilienverwertung
    behindert werden.
  7. Die weitere Bahnentwicklung braucht eine regional ausgewogene Verteilung der Bahninvestitionen
    auch außerhalb der großen Metropolen. Deswegen ist auch in ländlichen
    Regionen eine Sicherung von Bahnflächen und Infrastruktur dringend erforderlich.
  8. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU gefährdet die weitere Bahnentwicklung.
  9. Daher gilt für Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene: Finger weg von einer
    Rückabwicklung des § 23 AEG.

    Dazu Prof. Heiner Monheim, Sprecher von Bürgerbahn – Denkfabrik:
    „ Mit einer erneuten Novellierung von § 23 AEG würde die notwendige Reaktivierung von Bahnstrecken und die dringend erforderliche Kapazitäts- und Netzerweiterung massiv behindert. Sie wäre eine Einladung an die Immobilienwirtschaft, die Spekulation mit Bahnflächen fortzusetzen. Trassensicherung und Bestandsschutz sind eine wesentliche Grundlage für die Verkehrswende und den weiteren Ausbau der Bahn. Der beantragten Gesetzesänderung ist eine klare Absage zu erteilen.

    Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene wird unterstützt von Bahnexperten und Initiativen.
    Der Sprecher ist Heiner Monheim.

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