Das AEG muss in § 23 die Bahntrassen- und Flächensicherung weiter beibehalten
Pressemitteilung von Bürgerbahn-Denkfabrik für eine starke Schiene, 12.1.25 2023 hat der Bundestag das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG ) in § 23 zum Wohle einer weiteren positiven und expansiven Bahnentwicklung novelliert. Dort wurde quasi ein Stilllegungs- und Entwidmungsverbot verankert. Das war nach Jahrzehnten grassierender Bahnstreckenstilllegungen auch dringend erforderlich, um einen weiteren Rückzug der Bahn aus der Fläche und ein immer weiteres Beschneiden …
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