Prellbock legt Widerspruch gegen Baugenehmigung ein !
Bei Bahnsicherheit und Klimaschutz muss dringend nachgebessert werden
Prellbock Altona e.V. hat Widerspruch gegen den 3. Änderungsbescheid zur Elbtower-Baugenehmigung eingelegt. Für die Genehmigung des Hochhaus-Kolosses in unmittelbarer Nähe der Elbbrücken ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zuständig. Mit dem Mitte Februar ergangenen Änderungsbescheid soll Bedenken im Hinblick auf die Sicherheit des Bahnverkehrs Rechnung getragen werden. Dies betrifft insbesondere die Gefahren für den Bahnverkehr, die durch zu erwartende Setzungen des fast 250 Meter hohen Turms drohen.
Die BSW hatte die Risiken für den Bahnverkehr an den Elbbrücken und für die SBahnstation Elbbrücken zunächst heruntergespielt und im September 2021 bei Erteilung der ersten Baugenehmigung erklärt, dies sei eine Frage, die die Deutsche Bahn AG (DB) bilateral mit der Elbtower-Bauherrin SIGNA regeln müsse.
Aus Sicht von Prellbock ist aber auch der jetzt ergangene Änderungsbescheid lückenhaft und deckt nicht alle Risiken ab. Den Bedenken der DB wurde zwar dahingehend Rechnung getragen, dass der Bauherrin seitens der Stadt die Erstellung eines Überwachungs- und Sicherungskonzept auferlegt wurde. Ferner wurde im Änderungsbescheid festgelegt, wann die Arbeiten gegebenenfalls zu unterbrechen und unter welchen Voraussetzungen sie wieder aufzunehmen sind.
Allerdings wird im Änderungsbescheid mit keinem Wort auf die Forderungen der Hamburger Hochbahn AG eingegangen, die auf Risiken für den Betrieb des UBahnhofs Elbbrücken hingewiesen hat. Die Hochbahn hatte verlangt, dass sämtliche Aktivitäten und Baumaßnahmen, die mit einer Gefährdung des U-Bahnverkehrs einhergehen könnten, seitens der Bauherrin mit ihr vorab schriftlich abzustimmen seien.
Aus Sicht von Prellbock hätte es nahegelegen, auch die Belange der Hamburger Hochbahn in Form verbindlicher Vorgaben zu berücksichtigen. Dies ist aus unerfindlichen Gründen bislang nicht geschehen.
Weitere Kritikpunkte von Prellbock:
- Die Baugenehmigung sieht keine Regelung zum Schadenersatz für den Fall vor, dass es zu Schäden an den Anlagen der DB bzw. der Hochbahn kommt, die womöglich auch zu monatelangen Betriebsunterbrechungen führen könnten. Auszugleichen wären vom Elbtower-Investor in einem solchen Fall nicht nur die dann anfallenden Reparaturkosten, sondern auch die mit Betriebsunterbrechungen verbundenen Einnahmeausfälle der Bahnen sowie die Kosten für Ersatzverkehre. Ebenso müsste nach Meinung von Prellbock der Investor für eine Entschädigung der Bahnfahrenden aufkommen, die unter eventuellen Betriebsunterbrechungen zu leiden haben.
- Es wurde in der Baugenehmigung nicht festgelegt, dass (und für wie lange) die Überwachung von möglichen Setzungen nach Fertigstellung des Hochhaus-Turms fortzusetzen ist. Setzungen können auch noch Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes auftreten. Dem trägt die Baugenehmigung nicht Rechnung. Ein Überwachungszeitraum von mindestens 20 Jahren nach Fertigstellung wäre angemessen und sollte der Bauherrin entsprechend auferlegt werden.
Außerdem moniert Prellbock als anerkannter Umweltverband einen Verstoß gegen das Hamburgische Klimaschutzgesetz. Das Gesetz definiert Klimaschutz als Querschnittsaufgabe und schreibt vor, dass dessen Erfordernisse bei allen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg zu berücksichtigen sind. Da beim Bau eines solchen Hochhaus-Turms ganz erhebliche Treibhausgasemissionen entstehen, müssten entsprechend Auflagen im Sinne des Klimaschutzes gemacht werden, also Vorgaben zur Minimierung solcher Emissionen bzw. zum Ausgleich derselben. Solche Auflagen fehlen in der Baugenehmigung völlig, ebenso jeder Hinweis auf die Belange des Klimaschutzes1 .
Dies wäre aus Sicht von Prellbock nachzuholen, indem die Menge der beim Bau entstehenden Treibhausgasemissionen berechnet und der Bauherrin dafür ein CO2- Ausgleich auferlegt wird. Dieser Ausgleich kann zum Beispiel durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten geschehen.
Dazu Michael Jung, Sprecher von Prellbock Altona e.V.:
„Bedauerlicherweise zählen für den Senat offenbar die Profitinteressen des ElbtowerInvestors mehr als der Klimaschutz und die Sicherheit des Bahnverkehrs. Das Trauerspiel um den Elbtower ist noch nicht zu Ende.“
Hintergrund:
Die erste (Teil-)Baugenehmigung für den Elbtower wurde am 21. September 2021 erteilt, aber seinerzeit unter Verstoß gegen das Hamburgische Transparenzgesetz nicht im Transparenzportal veröffentlicht. Auf Druck von Prellbock wurde die 1 Die Dringlichkeit der Fragen des Klimaschutzes gerade für die vor uns liegenden Jahre lässt sich zum Beispiel hier ablesen: https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.html 3 Veröffentlichung am 22. März 2023 nachgeholt, also mit einer Verspätung von anderthalb Jahren. Das Dokument findet sich hier: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/elbtower-teilbaugenehmigung Der 3. Änderungsbescheid zur Teilbaugenehmigung vom 16. Februar 2023 findet sich hier: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/elbtower-anderungsbescheid-nr-3