Jetzt keine Lex Stuttgart21!
Bahnfreundliche Novellierung des Eisenbahngesetzes stoppt Immobilienprojekt Rosenstein
In der Tat ist der „S21-Städtebau“ auf dem Gleisvorfeld infrage gestellt, wie die Stuttgarter Zeitung am 29. Juli in großer Aufmachung berichtet, weil der Berliner Gesetzgeber die Regeln zur Freistellung von Gleisflächen konsequent verschärft hat. Es geht jedoch nicht nur um „Infragestellen “. Vielmehr bedeutet nach einhelliger Jurist*innen-Meinung die am 29. Dezember 2023 in Kraft getretene Änderung des §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), dass die Kopfbahnhofgleise auf keinen Fall zugunsten des geplanten S21-Immobilienprojekts „Rosensteinquartier“ aufgegeben werden dürfen.
Damit ist dem eigentlichen Motiv von Stuttgart21 der Boden entzogen. „Wir haben in Stuttgart21 schon immer vor allem ein Immobilienprojekt gesehen, bei dem ein funktionierender Bahnhof kein Kriterium war. Jetzt dreht das neue AEG den Spieß um und macht – zu Recht – den Schienenverkehr zur obersten Priorität“, so Bündnissprecher Martin Poguntke. In der Novellierung des AEG sehen das Aktionsbündnis und viele ökologisch orientierte Verbände einen richtigen Schritt in Richtung Verkehrswende von der Straße auf die Schiene. Im Übrigen wird damit auch eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Umso bedenklicher, dass jetzt aus der Grünen Ecke Überlegungen ins Spiel gebracht werden, wie § 23 AEG wieder verwässert oder umgedeutet werden könn te, um irgendwie doch noch das Immobilienprojekt zu retten und den Kopfbahnhof weg zu bekommen. Dafür ist Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, „zur Änderung des Eisenbahngesetzes bereit“. „Eine solche „Lex Stuttgart21“ passt gut zur Entwicklungsgeschichte des Projekts mit seinen Manipulationen, Falschbehauptungen und lobbyistischen Interventionen “, so Poguntke weiter.
Das Aktionsbündnis appelliert an die S21-Betreiber, ihren Frieden mit der Neuregelung zu machen, die ja auch einen gesichtswahrenden Rückzug aus der S21 -Sackgasse weist: milliardenteure, klimabelastende Ergänzungsprojekte würden sich erübrigen, die Gäubahn -Kappung, bei der eine Niederlage gegen die Deutsche Umwelthilfe droht, würde der Bahn erspart, ebenso das neue Ungemach um die Funktionsdefizite des geplanten Abstellbahnhofs in Untertürkheim. Die Stadt Stuttgart käme in den Genuss von einer halben Milliarde Euro, weil die Bahn die Gleisflächen zurückkaufen würde. Zudem bleiben der Stuttgarter City zusätzliche Hitzerekorde erspart, wenn die Frischluftschneise Gleisvorfeld nicht zugebaut wird.
Dass andernorts in Stuttgart Grünflächen für Wohnungen zugebaut werden müssten, wenn das Rosensteinprojekt aufgegeben werden muss, hält das Bündnis angesichts von massenweisen Leerständen und vielen Umnutzungsmöglichkeiten für eine populistische Irreführung.
„Wenn die Bebauung des Rosensteins nun also immer unwahrscheinlicher und der Erhalt des Kopfbahnhofs immer zwingender wird, darf jetzt kein Geld mehr in die Planung des Rosensteins fließen , und es dürfen keine baulichen Maßnahmen mehr ergriffen werden, die die Funktion des Kopfbahnhofs beeinträchtigen“, so Poguntke.
Kontakt: Martin Poguntke, 0151 403 602 56, Werner Sauerborn, 0171 320 980 1