Niederlage vor mutlosem Stuttgarter Verwaltungsgericht, aber Ziel: Mannheimer Verwaltungsgerichtshof
Gäubahnerhalt wird bei Berufung wahrscheinlicher
Pressemitteilung, Stuttgart, 15. Februar 2025
Ein erster juristischer Schritt, um die Kappung der Panoramabahn mit dem Hinweis auf die damit verbun-dene klimaschädliche Verlagerung auf den Autoverkehr zu verhindern, endete zwar mit Niederlagen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und des Landesnaturschutzverbandes e.V. (LNV) beim Verwaltungsge-richt Stuttgart.
Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und das Gäubahnkomitee Stuttgart unterstützen aber die Umwelt-verbände weiter und ermutigen sie, den Kampf zum Erhalt der umsteigefreien Bahnreise bis in den Stutt-garter Hauptbahnhof fortzusetzen. Schon wiederholt waren Klagen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 beim Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert, jedoch in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Ba-den-Württemberg erfolgreich.
Juristisch ist noch nichts verloren. Das Verwaltungsgericht hat einen Teil der Klage des LNV bindend zur Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Dort müssen die Klimafolgen der Kappung zwin-gend berücksichtigt werden. Der auch für die Berufung der Deutschen Umwelthilfe e.V. zuständige Verwal-tungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass alle Abschnitte des Großprojekts Stuttgart 21, auch wenn sie in verschiedenen Planfeststellungsbeschlüssen geregelt werden, in einer Gesamtschau zu prüfen sind (sogenannte Gesamtplanrechtfertigung). Dass wegen der Kappung der Gäubahn, die etwa 20-mal län-ger als geplant dauern soll, Reisende den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr umsteigefrei erreichen können, widerspricht eklatant der Rechtsprechung des VGH. Aktionsbündnis und Gäubahnkomitee sehen deshalb den weiteren juristischen Schritten von DUH und LNV optimistisch entgegen.
Dazu Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses und selbst langjähriger Richter: „Ich hätte mir vom Verwaltungsgericht mehr Mut gewünscht. Die Auffassung, beim Antrag auf Stilllegung einer Bahnstrecke dürfe der Klimaschutz nicht berücksichtigt werden, ist angesichts der dramatischen Klimaerhitzung aus der Zeit gefallen.“
Dr. Hans-Jörg Jäkel, Vorsitzender des Gäubahnkomitees Stuttgart, ergänzt: „Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die jeglicher Logik und dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Denn es gibt keinen sachlichen Grund für die Kappung. Das Gericht hat sich auf einen Planfeststellungsbeschluss berufen, der längst durch eine andere Bauausführung überholt ist. Sowohl die im Planfeststellungsbe-schluss noch vorgesehene provisorische Verlegung von S-Bahn-Gleisen auf dem Gäubahndamm als auch der Anschluss der Gäubahnstrecke über den Flughafen gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Tiefbahn-hofs werden nicht umgesetzt.“
Die Genehmigung, auf die sich das Gericht stützte, hatte die Kappung der Gäubahn wenige Monate vor In-betriebnahme des Tiefbahnhofs erlaubt. Tatsächlich werden aber die S-Bahn-Gleise neben dem Gäubahn-damm verlegt, sodass jeglicher Grund – und auch die Genehmigung zum Abbaggern – entfallen ist.
Für die Streckenführung der Gäubahn über den Flughafen hat die Bahn Jahrzehnte später immer noch keine Genehmigung und Finanzierung. Ob die Ersatzlösung mit dem Pfaffensteigtunnel jemals verwirklicht werden kann, steht in den Sternen. Die Gäubahn für realistisch zehn oder noch mehr Jahre in der Hoffnung auf den Tunnel zu unterbrechen, statt sie weiter über die Panoramastrecke zum Hauptbahnhof fahren zu lassen, ist ein Schildbürgerstreich. Mit einem Bruchteil der dafür aus dem Fenster geworfenen 3 Milliarden Euro könnte die gesamte Gäubahnstrecke zweigleisig ausgebaut und leistungsfähiger gemacht werden.
Kontakt: Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31 Dr. Hans-Jörg Jäkel 0151 702 682 14