Vergütung des Bahnvorstandes: Hauptziel – die eigenen Taschen füllen
Der Konzerngeschäftsbericht der DB AG ist ein Quell höchst interessanter Informationen. Als Bericht einer Aktiengesellschaft muss nach den gesetzlichen Vorgaben darin auch über die Gehälter und die Struktur des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet werden.
So setzt sich die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder der DB AG, und gleiches gilt für die Vorstandsmitglieder der Tochtergesellschaften, die in der Rechtsform einer AG geführt werden, aus „einer fixen Grundvergütung, einer erfolgsabhängigen Jahresvergütung und einem langfristigen Bonusprogramm, sowie der Versorgungszusage und den sonstigen Zusagen und Nebenleistungen“ zusammen. Diese „Nebenleistungen“ sind auch schon recht üppig, umfassen sie doch: „einen Dienstwagen mit Fahrer zur dienstlichen und privaten Nutzung, eine persönliche Bahncard 100 First (zum stolzen Preis von 7.356,- Euro) sowie den üblichen Versicherungsschutz“. Zusätzlich wird den armen DB Vorstandsmitgliedern „für dienstlich veranlasste Zweitwohnungen“, die im Übrigen steuerlich absetzbar sind, noch „ein Mietzuschuss“ gewährt. „Zusätzlich ist den Vorstandsmitgliedern wie allen Führungskräften freigestellt, am Deferred-Compensation Programm des Unternehmens teilzunehmen“, was zusätzliche steuerliche Vergünstigungen bei der Auszahlung der Tantieme beinhaltet.
Zur Berechnung der erfolgsabhängigen Jahresstantieme heißt es kryptisch im Geschäftsbericht: „Sie errechnet sich aus dem Erreichen Kennzahlen bezogener betriebswirtschaftlicher Ziele (Tantiemefaktor) und der Erfüllung individueller Ziele (Leistungsfaktor). Zwischen Tantiemefaktor und Leistungsfaktor besteht eine multiplikative Verknüpfung. Die Höhe des Tantiemefaktors ist abhängig vom Grad des Erreichens der aus der Unternehmensplanung abgeleiteten wirtschaftlichen Ziele. Die Bezugsparameter sind zu gleichen Teilen der operative Erfolg (operatives Ergebnis nach Zinsen) und die erzielte Kapitalrendite (ROCE)“. D.h. Ziele wie Verringerung der Verspätungsminuten oder Instandhaltung des Netzes gehen in die Bemessung der Tantieme überhaupt nicht ein, sondern lediglich Gewinnfaktoren und die Kapitalrendite.
Kein Wunder, dass dann das Netz kaputtgespart wird. Leider lässt sich die Höhe der Tantiemen nicht feststellen, da 2021 im Coronajahr auf öffentlichen Druck hin die Vorstandsmitglieder auf die variablen Vergütungsbestandteile verzichtet haben. Aber auch von einem Festgehalt von 900.000 Euro kann ein Herr Lutz sicher nicht schlecht leben, zumal dazu noch 495.000 Euro Rückstellungen für später auszuzahlende langfristige variable Vergütungsbestandteile und 390.000 Euro Rückstellungen für die Pensionszusagen kommen. Mit insgesamt 1,785 Mio. Euro Gehalt bzw. zukünftige Gehaltsbestandteilen ist Herr Lutz durchaus wohl gebettet. Das entspricht knapp dem 40-fachen des durchschnittlichen Jahresgehaltes eines DB-Beschäftigten! Gleichermaßen wurde der für den grottigen Zustand des Netzes verantwortliche Infrastrukturvorstand Huber mit 1,347 Mio. Euro geradezu unverschämt fürstlich entlohnt. Pikant zum Thema Gender-Pay-Gap: die beiden Frauen im DB-Vorstand bekamen jeweils nur rd. 400.000 Euro!
Gleichermaßen üppig ist die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der bis jüngst agierende AR-Chef Odenwald strich in 2021 neben seinem Grundsalär als Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium eine Aufsichtsratsjahresvergütung von 120.900 Euro ein. Der stellvertretende Vorsitzende Hommel, der von der Gewerkschaft EVG stammt, kam immerhin noch auf 76.100 Euro, wobei die AR-Vergütungen üblicherweise an die Gewerkschaftsmitglieder abgeführt werden.
(alle Zahlen und Zitate aus: Deutsche Bahn, Integrierter Bericht 2021)