Bäderbahn in fragwürdiger Weise zum Opferlamm gemacht

Leserbrief des AB-Vorsitzenden Hendrick Kerlen an die Lübecker Nachrichten

Landesverkehrsminister, Eisenbahn-Bundesamt und Bahn haben nun das Aus für die Bäderbahn beschlossen. Hauptgrund: Die Einbeziehung der Bäderbahn in die Planung für die Schienen-Hinterlandanbindung sei ein zu hohes Risiko für die Einhaltung des vom Fehmarnbelt-Tunnel vorgegebenen Fertigstellungstermin. Vor allem sollen damit zusätzliche Klagen vermieden werden, die bei Einbeziehung der Bäderbahn in die Planung der Schienen-Hinterlandanbindung erhoben werden könnten.

Die Begründung für diesen Planungsstopp geht offensichtlich an der Realität vorbei. Die Hoffnung der drei Entscheidungsträger auf eine Reduzierung oder sogar Vermeidung von Klagen gegen die Planung bleibt ein Wunschtraum. Bereits anhand der laufenden Planfeststellungsverfahren für die Schienen-Hinterlandanbindung ist die Notwendigkeit umfangreicher und vor allem zeitraubender Planänderungen absehbar. Diese werden schon allein aufgrund von klar erkennbaren Rechtsverstößen in der Festlegung der Planungsgrundlagen erforderlich. Sollte es zu Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse kommen, wird das Bundesverwaltungsgericht angesichts dieser Rechtswidrigkeiten die vom Eisenbahn-Bundesamt erteilten Baugenehmigungen aufheben müssen. Denn die Verstöße der Planung gegen geltendes Recht sind so eklatant, dass diese das Gericht zwingen werden, von seiner bei großen Verkehrsprojekten allgemein auf Planerhalt ausgerichtete Rechtsprechung abzuweichen.

Die Forderung der Gemeinden an der Lübecker Bucht nach Einbeziehung der Bäderbahn in die Planung für die Schienen-Hinterlandanbindung darf von den drei Entscheidungsträgern nicht, wie jetzt geschehen, von „hoher Hand“ einfach beiseite getan werden. Zumindest ist diese von der Bahn als Vorhabenträgerin auf die verkehrlichen Interdependenzen zur Schienen-Hinterlandanbindung zu prüfen. Ebenso sind in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Grundsätze der Einhaltung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gründlich zu bewerten. Wo sind diese Prüfungen? Diese Frage richtet sich sowohl an die Vorhabenträgerin, aber insbesondere an das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde. Letztere ist verpflichtet, alle von der Bahn öffentlich ausgelegten Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Dass sie dieser Pflicht offenbar nicht nachkommt, ist bereits anhand der bereits eingeleiteten Planfeststellungsverfahren und der in den ausgelegten Planungsunterlagen enthaltenen Gesetzwidrigkeiten erkennbar. Bei dem Beschluss zum Aus für die Bäderbahn ist das Bundesamt vermutlich ebenso vorgegangen. Und so landet die Bäderbahn als Opferlamm auf dem hehren Altar der Vertragstreue gegenüber dem Staatsvertrag zur Festen Fehmarnbeltquerung. Eine rechtzeitige Fertigstellung der Schienen-Hinterlandanbindung wird dieses Opfer jedoch nicht bewirken.

Hendrick Kerlen

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

www.beltquerung.info

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